Förderung Energiefahrplan für Unternehmen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Anträge können bis zum 15. Dezember 2026 gestellt werden.

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Dieser Förderaufruf dient der Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen bei der
Konkretisierung ihrer Aktivitäten zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung
erneuerbarer Energien. Idealerweise erfolgt dies auf Basis von bereits vorliegenden
Transformations- und Dekarbonisierungsplänen (beziehungsweise anders benannter
Grobkonzepte vergleichbaren Inhalts). Die Konkretisierung in Form eines Energiefahrplans
soll einem energiesystemischen Ansatz folgen und alle im Vorfeld von
Investitionsentscheidungen erforderlichen Dienstleistungen umfassen.
Die Förderung soll insbesondere Unternehmen im Anschluss an die Erstellung eines
Transformationsplans bei der planerischen Vorbereitung der Umsetzung konkreter
Maßnahmen unterstützen. Das Vorhandensein eines Transformationsplans ist allerdings
keine Fördervoraussetzung.
Die externen Beratungsdienstleistungen zur Erstellung eines Energiefahrplans müssen die
folgenden Aspekte und deren Wechselwirkungen untereinander mitbetrachten: – Energieeffizienzpotenziale (zum Beispiel Abwärme vermeiden, vermindern,
verwenden), insbesondere – Wärmeübertrager, – Anlagen mit Organic Rankine Cycle, – Ab- beziehungsweise Adsorptionskältemaschinen, – Wärmepumpen (gegebenenfalls zur gleichzeitigen Bereitstellung von Wärme und Kälte), – Integrationspotenziale in bestehende Systeme der Umgebung (zum Beispiel
Fernwärme und -kälte, Nahwärme und -kälte umliegender Gebäudenetze, externe Abwärme- oder Abwasserwärmequellen, Stromnetz für netzdienliches Verhalten), – Sanierungspotenziale von Gebäuden, – Potenziale erneuerbarer Energien am Standort (zum Beispiel Solar, Wind, Geothermie), – Energiespeicherpotenziale am Standort (zum Beispiel Wärme, Kälte, Batterien, Wasserstoff und seine Derivate), – individuelle räumliche und organisatorische Gegebenheiten.
Das Ergebnis des Energiefahrplans muss außerdem die durch seine Umsetzung erreichbare Endenergieeinsparung und Einsparung an Treibhausgasemissionen sowie die abgeschätzten Kosteneinsparungen und erforderlichen Investitionskosten ausweisen........
Link: Förderprogramm EnergizeBW: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg